Pressemitteilungen

Affäre "Cicero"

Innenausschuss: Pressefreiheit ist höchstrangiges Gut

14.10.2005

- Auch Exekutive und Justiz müssen sie schützen Berlin. Die dju in ver.di begrüßt die Stellungnahmen der Mitglieder des Innenausschusses des Bundestages, die nach der Sitzung "in Sachen Cicero" mit Bundesinnenminister Otto Schily dessen Aussagen in der Öffentlichkeit zurückgewiesen und zurechtgerückt haben. Ausschussmitglieder zeigten sich auch nach der Befragung von Schily und BKA-Präsident Jörg Ziercke von der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme gegen die Redaktion und den Mitarbeiter von Cicero überzeugt und bewerteten die strafrechtliche Relevanz der "Tat" des Journalisten - nämlich ein als geheim eingestuftes Papier von einem BKA-Mitarbeiter entgegenzunehmen und in Teilen zu veröffentlichen - wesentlich anders, als sie der scheidende Bundesinnenminister in der Öffentlichkeit klassifiziert hat.

Die dju wertet dies als Signal für die Strafverfolgungsbehörden ebenso wie für die Öffentlichkeit und die betroffenen Journalisten, in Zukunft wieder wesentlich sensibler mit dem empfindlichen Gut der Pressefreiheit und dem Schutz von Informanten und Redaktionsgeheimnissen umzugehen. Sie fordert, das Zeugnisverweigerungsrecht auf alles von Journalisten gesammelte Material auszuweiten und die Einschüchterungsversuche gegenüber investigativen Journalisten zu beenden.
Solange Journalisten sich nicht selbst strafbar machten, ende der Einfluss und der Arm des Staates vor der Redaktionstür. Bei der Prüfung, ob ein Journalist sich strafbar gemacht hat, müssten der grundgesetzlich garantierte umfassende Schutz der Pressefreiheit und die dadurch definierten Rahmenbedingungen seiner Arbeit strikt beachtet werden.

Auch die Verfahren gegen andere Journalisten, die von Durchsuchungen und Beschlagnahen in den letzten Monaten betroffen waren müssen - soweit noch nicht geschehen - eingestellt und die beschlagnahmten Unterlagen zurückgegeben werden.
Das gilt unter anderem für die Fälle München/Nikolaus Brauns ( siehe M 8/05 S. 20 ), Niedersachsen /Redaktion anti atom aktuell ( PM dju Niedersachsen vom 26.08.05, Durchsuchung vom LG Lüneburg inzwischen für rechtswidrig erklärt) und Bochum/Labournet ( M 8/05 S. 20/21, PM dju 20.07.05).

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