Pressemitteilungen
14.10.2005
- Auch Exekutive und Justiz
müssen sie schützen Berlin. Die dju in ver.di begrüßt die Stellungnahmen der
Mitglieder des Innenausschusses des Bundestages, die nach der Sitzung "in
Sachen Cicero" mit Bundesinnenminister Otto Schily dessen Aussagen in der
Öffentlichkeit zurückgewiesen und zurechtgerückt haben. Ausschussmitglieder
zeigten sich auch nach der Befragung von Schily und BKA-Präsident Jörg Ziercke
von der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme gegen die Redaktion und den
Mitarbeiter von Cicero überzeugt und bewerteten die strafrechtliche Relevanz
der "Tat" des Journalisten - nämlich ein als geheim eingestuftes
Papier von einem BKA-Mitarbeiter entgegenzunehmen und in Teilen zu
veröffentlichen - wesentlich anders, als sie der scheidende Bundesinnenminister
in der Öffentlichkeit klassifiziert hat.
Die dju wertet dies als Signal für
die Strafverfolgungsbehörden ebenso wie für die Öffentlichkeit und die
betroffenen Journalisten, in Zukunft wieder wesentlich sensibler mit dem
empfindlichen Gut der Pressefreiheit und dem Schutz von Informanten und
Redaktionsgeheimnissen umzugehen. Sie fordert, das Zeugnisverweigerungsrecht
auf alles von Journalisten gesammelte Material auszuweiten und die
Einschüchterungsversuche gegenüber investigativen Journalisten zu beenden.
Solange Journalisten sich nicht selbst strafbar machten, ende der Einfluss und
der Arm des Staates vor der Redaktionstür. Bei der Prüfung, ob ein Journalist
sich strafbar gemacht hat, müssten der grundgesetzlich garantierte umfassende
Schutz der Pressefreiheit und die dadurch definierten Rahmenbedingungen seiner
Arbeit strikt beachtet werden.
Auch die Verfahren gegen andere Journalisten, die von Durchsuchungen und
Beschlagnahen in den letzten Monaten betroffen waren müssen - soweit noch nicht
geschehen - eingestellt und die beschlagnahmten Unterlagen zurückgegeben
werden.
Das gilt unter anderem für die Fälle München/Nikolaus Brauns ( siehe M 8/05 S.
20 ), Niedersachsen /Redaktion anti atom aktuell ( PM dju Niedersachsen vom
26.08.05, Durchsuchung vom LG Lüneburg inzwischen für rechtswidrig erklärt) und
Bochum/Labournet ( M 8/05 S. 20/21, PM dju 20.07.05).
Deutsche Journalistinnen- und
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