Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
Landesvereinigung NRW
12.07.05
Es
würde an die „Spiegelaffäre“ erinnern, wenn es sich um gutbürgerliche
Redaktionen handelte
VVN-BdA protestiert gegen den Überfall auf die Arbeitsmöglichkeiten von Labournet, gegen die Durchsuchung der Büros und Wohnungen von Antifaschisten und antifaschistischen Redaktionen und Organisationen, gegen die Beschlagnahme ihrer Arbeitsmittel und Archive
In Bochum und München kam es jetzt zu ähnlichen Fällen der Beschlagnahme von
Computern und Computerinhalten wie im Dezember 2003 gegen die
nordrhein-westfälische Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der
Antifaschisten und ihren Landessprecher, den Journalisten Ulrich Sander. Betroffen
sind jetzt die Redaktion von „Labournet“ in Bochum und der Münchner
Korrespondent Nick Brauns von Junge Welt und Neues Deutschland. Unter Vorwänden
werden umfangreiche Dateien entwendet und kopiert, die Kopien werden nicht
zurückgegeben. Es besteht die Gefahr, dass Anwälte der Nazis und
Verfassungsschutzstellen Einblick erhalten.
In einem Brief an die neue Landesregierung forderte die VVN-BdA die Rückgabe
des digitalisierten Archivs der VVN-BdA und ihres Landessprechers, das
beschlagnahmt wurde, nachdem die VVN-BdA gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher
Anzeige erstattet hatte. Die von der VVN-BdA beschuldigten Wehrmachtsveteranen
blieben unbehelligt, doch nicht die Organisation der NS-Opfer. Die Rückgabe des
Archivs ist nach Einstellung des Verfahrens durch die Justizbehörden und nach
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Az. 2 BvR 1027/02
(Bundesverfassungsgericht verbietet willkürliche Datenbeschlagnahme) dringend
geboten.
Die VVN-BdA NRW erklärt weiter: Das Geschehen in Bochum, wo der Redaktion von
„Labournet“ unter Vorwänden das Archiv geraubt und die Arbeitsmöglichkeiten
genommen wurden, würde an die „Spiegelaffäre“ erinnern, wenn es sich um eine
gutbürgerliche Redaktion handelte. Doch mit Linken und Antifaschisten wird
skandalös verfahren, ohne dass sich die Medien einmischen. Im Falle „Labournet“
ist von „Urkundenfälschung“ die Rede, im Fall der VVN-BdA von
"Amtsanmaßung". Fälschungen von Unbekannt werden zum Vorwand für
diese Justizwillkür genommen. Auch in München gab es vor kurzem einen ähnlich
rabiates Vorgehen gegen den linken Journalisten Nick Brauns. Dieser Vorgang ist
zusätzlich skandalträchtig, weil die Aktion der Polizei gegen ihn und seine
Arbeitsmöglichkeiten ganz offen aufgrund einer ungeprüften "Anzeige"
durch erklärte Neofaschisten erfolgte. Mittels Akteneinsicht können diese nun
Einblick in das Archiv des Antifaschisten erlangen.
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten
appelliert an die Gewerkschaften und alle antifaschistischen Kräfte, die anhaltenden
Verletzungen der Pressefreiheit durch die Justiz und den Staatsschutz nicht
länger hinzunehmen und für die Grundrechte der Betroffenen einzutreten. Sie
fordert die Herausgabe der kopierten Unterlagen und verurteilt die mögliche
Einreihung der Unterlagen in die Archive der Geheimdienste.
Außerdem muss auf weitere Fälle von Justizwillkür hingewiesen werden. So wird
ein VVN-Mitglied in Bochum vor Gericht gestellt, weil es eine Kranzniederlegung
zum 9. November 2004 gemeinsam mit rund zehn Personen, auch jüdischen,
durchgeführt und nicht als Versammlung unter freiem Himmel angemeldet habe.
Ferner ist ein neuer Fall in Recklinghausen zu melden, wo die Sitzblockade vom
24. (!) Dezember 2004 gegen die Worch-Bande zur Behinderung der Nazis geführt
habe, nun folgt ein Verfahren gegen die jugendlichen Blockierer wegen „Störung“
der Nazis. Die VVN-BdA fordert die unverzügliche Einstellung der Verfahren.
Solidaritätsschreiben zum Fall Labournet bitte an: ralf.pandorf@labournet.de, zum Fall
VVN-BdA NRW/Sander bitte an: vvn-bdanrw@freenet.de
http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0172_labournet.htm