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junge Welt vom 04.07.2005 |
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Interview |
»Eingriff in journalistische Schaffensfreiheit« |
Bei Ermittlungen gegen jW-Autor Nick Brauns geht es offenbar um mehr als den konkreten Tatvorwurf. Ein Gespräch mit Michael Sack |
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Interview:
Tania Stein |
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* Rechtsanwalt Michael Sack vertritt jW-Autor Nick Brauns aus München, gegen den in Zusammenhang mit einer Aktion gegen die neofaschistische NPD ermittelt wird F: Ihrem Mandanten Nick Brauns wurden bei einer Hausdurchsuchung alle journalistischen Arbeitsmaterialien beschlagnahmt. Haben Sie so einen Fall schon mal erlebt? Ich selbst habe so einen Fall konkret noch nicht erlebt. Aber es kommt leider sehr häufig vor, daß Polizei und Staatsanwaltschaft bei Beschlagnahmeaktionen unverhältnismäßig vorgehen und mehr Material beschlagnahmen, als mit der Sache zu tun hat. F: Worum könnte es der Staatsanwaltschaft in diesem Fall gehen? Der konkrete Tatvorwurf steht nicht einmal fest. Im Beschlagnahmeprotokoll steht, daß gegen Herrn Brauns wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt wird; im nachträglich gefällten Beschluß des Amtsgerichts steht »versuchte gefährliche Körperverletzung« – zwei ganz unterschiedliche Delikte. Zu Beginn der Ermittlungen war also gar nicht klar, weshalb eigentlich ermittelt wird. Ich habe in meiner Beschwerdeschrift deshalb bewußt von einer »Ermittlung ins Blaue hinein« gesprochen. Ich kann nur vermuten, daß es der Staatsanwaltschaft darum geht, mehr Material zu sammeln, als für diese konkrete Ermittlung notwendig ist: Computer, Handy, Laptop, Notizbücher – sämtliche Arbeitsmaterialen eben. F: Ist Ihnen bekannt, nach welchen Stichwörtern die Datenträger durchsucht werden? Das hat Herr Brauns erfahren, als er sich Kopien von ein paar wichtigen Dateien machen konnte: Es handelt sich zum Teil um linke Organisationsnamen, die für die Polizei von Interesse sind. Auch das läßt darauf schließen, daß es hier um mehr geht als um den konkreten Tatvorwurf. Ich frage mich schon, was zum Beispiel die SDAJ oder die »Rote Hilfe« mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zu tun haben sollen. Diese Suchbegriffe konnte Herr Brauns sehen, als er seine Kopien zog. F: Was sagen Sie zu dem Umstand, daß Nick Brauns ausgerechnet durch den Neonazi Norman Bordin beschuldigt wird, der zuvor schon diverse Hetzartikel gegen ihn im Internet verbreitet hat? Ich hatte bisher keine Akteneinsicht und kann deshalb nur Vermutungen anstellen, aber nach meinen bisherigen Erkenntnissen läuft das Ermittlungsverfahren gegen Nick Brauns hauptsächlich aufgrund der Aussage des Herrn Bordin. Es ist natürlich fatal, wenn aufgrund der Aussage eines vorbestraften Neonazis ein Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten angestrengt wird – offensichtlich mit dem Ziel, Hintergrundmaterial über linke Strukturen zu sammeln. Das halte ich für einen Eingriff in die journalistische Schaffensfreiheit. F: Gilt das unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Unterstellungen des Herrn Bordin? Ja. Hier wurde eindeutig der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Es gibt dazu ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Beschlagnahmeaktionen stellen einen Eingriff in die Grundrechte dar und sind nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig. Es darf nicht einfach alles beschlagnahmt werden nach dem Motto: »Schauen wir mal, was davon wichtig für uns ist.« Daher habe ich Beschwerde eingelegt. F: Was werden Sie tun, wenn die Antwort negativ ausfällt? Dann gibt es die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde – und auch noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. F: Besteht die Gefahr, daß Norman Bordin über seinen Anwalt Akteneinsicht und damit Zugriff auf private Daten und Adreßlisten ihres Mandanten bekommt? Das ist leider nicht ganz auszuschließen. |
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