Eigentlich sollte dies eine knappe Meldung über einen
Teilerfolg werden: Der Verdacht einer Straftat, der seit April 2003 auf dem
Dortmunder Journalisten und Landessprecher der VVN-BdA Ulrich Sander lastete,
ist jetzt ad acta gelegt. Das Ermittlungsverfahren, in dessen Verlauf sämtliche
Computerdaten beschlagnahmt wurden, ist nach mehr als zwei Jahren sang- und
klanglos eingestellt worden. Und weitere Fälle der amtlichen Daten Freibeuterei
sollten hellhörig machen.
Es ist amtlich, dass Ulrich Sander mit gefälschten Schreiben auf dem
Kopfbogen des Leiters einer staatsanwaltlichen Zentralstelle, die an ehemalige
Gebirgsjäger verschickt worden waren, nichts zu tun hat. Dass es sich bei der
Anzeige um eine Retourkutsche gegen den engagierten Antifaschisten handeln
könnte, der seit Jahren Material zu ungesühnten Greueltaten der
Gebirgsjägertruppe im zweiten Weltkrieg sammelt, lag von Beginn an nahe. „Die
verlorene Ehre des Rechercheurs“, wie unser Bericht in «M»3 / 05 überschrieben
war, ist nun zumindest soweit wiederhergestellt. Allerdings: Die „illegale
Ausforschung von Rechercheergebnissen unter strafrechtlichem Vorwand“, die die
dju im Falle Sander angeprangert hatte, ist nicht vom Tisch. Im Zuge der
Ermittlungen gegen Sander wegen vermeintlicher Amtsanmaßung, später
Verleumdung, hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung dessen Computer
beschlagnahmt. Die Daten wurden von der Staatsanwaltschaft kopiert „und das Gerät
zügig wieder zurückgegeben“, wie sich die Justiz später zugute hielt. Die
Festplattenkopie, deren Rückgabe Sander vehement forderte, sollte schließlich
vernichtet werden. Jetzt wird sie nach Aussage von Oberstaatsanwältin Dr. Ina
Holznagel bei den Ermittlungsakten verbleiben, weil sie „legal erhoben“ worden
sei, berichteten die „Ruhrnachrichten“. Sander hat mehrfach die Befürchtung
geäußert, dass die Daten, die sein eigenes Archiv, aber auch die Namen von über
Tausend Mitgliedern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der
Antifaschisten, Landesverband Nordrhein-Westfalen enthielten, zwischenzeitlich
nach § 18 Bundesverfassungsschutzgesetz an die Geheimdienste weitergegeben
worden sein könnten. Ein Verdacht, den die Justiz bis heute nicht ausgeräumt
hat.
Dem Fall von amtlicher Daten-Freibeuterei, speziell in linken Gewässern,
fügen sich mittlerweile zwei weitere an. Nummer 1: Der Historiker und
Journalist Dr. Nikolaus Brauns, der im Auftrag der Tageszeitung „junge welt“ am
Abend des 2. Juni ein Wahlkampfvorbereitungstreffen der NPD in München
beobachtet hatte, das von jungen Antifaschisten mit lauten „Nazis raus!“-Rufen
gestört wurde, bekam – nachdem er zunächst von der Polizei als Zeuge befragt
worden war – noch in der Nacht Besuch des Staatsschutzes. Wegen „Gefahr im
Verzuge“ beschlagnahmte man ohne richterlichen Beschluss seinen Computer,
Notebook, Handy und Terminkalender sowie zahlreiche dienstliche und private
Notizen. Der Journalist wurde unter dem Vorwurf des Haus- und
Landfriedensbruchs zeitweilig festgenommen. Die Justiz hatte sich offenbar
binnen Stunden die Sicht von vorbestraften NPD-Funktionären zu eigen gemacht,
die verbreiteten, Brauns habe das störende linke „Rollkommando per Handy
zusammengetrommelt“. Er wird seither von Neonazis massiv bedroht. Die Justiz,
die Nikolaus Brauns jetzt „versuchte gefährliche Körperverletzung“ vorwirft,
machte ihn zudem über Wochen nahezu arbeitsunfähig, weil ihm Hard- und Software
als „Original-Beweisstücke“ weiter vorenthalten werden. Als sich der
Beschuldigte vom eigenen Rechner wenigstens eine CD mit unverzichtbaren
Unterlagen brennen durfte, erkannte er, wonach die Ermittler offenbar seine
Daten durchstöberten, darunter auch Suchbegriffe wie „Rote Hilfe“, SDAJ und SAM
(Sozialistische Aktion München). Brauns‘ Rechtsanwalt Michael Sack hält die
Beschlagnahme, die „offensichtlich mit dem Ziel, Hintergrundmaterial über linke
Strukturen zu sammeln“ erfolgt sei, für „unverhältnismäßig“ und einen „Eingriff
in die journalistische Schaffensfreiheit“.
Fall Nummer 2: Am 5. Juli wurde in Bochum morgens um 6.30 Uhr zeitgleich
eine Hausdurchsuchung bei drei Machern des Internetportals LabourNet Germany
gestartet. Bei Chefredakteurin Mag Wompel, Redakteur und Vorstandsmitglied Ralf
Pandorf sowie Wolfgang Schaumberg, Vorstandsvorsitzender des Trägervereins,
wurden sämtliche Computer, CDs, Disketten und Teile des archivierten
Schriftverkehrs beschlagnahmt. Der Durchsuchungsbeschluss war mit dem Verdacht
auf Urkundenfälschung begründet. Nur, dass das Corpus delicti, ein offenbar
gefälschtes Schreiben, das bereits im Dezember 2004 als Postwurfsendung
verteilt worden war, gar keinen Hinweis auf LabourNet enthält.
Zu diesem Schluss musste Ralf Pandorf eine Woche später bei seiner ersten
polizeilichen Vernehmung kommen. Da waren die Computer zwar schon
zurückgegeben. Denn die LabourNet-Macher – ihr Netzwerk für Bildung und
Kommunikation mit Internetplattform und Newsletter ist ein erklärter Treffpunkt
der gewerkschaftlichen Linken – förderten in eigenen Recherchen binnen kurzem
das Bekennerschreiben eines „Kommandos Paul Lafargue“ vom Dezember 2004 zutage.
Es belegt, dass die Arbeitsagentur Bochum Opfer einer Fälschung geworden war.
LabourNet wird von den Bekennern nur in einem Verweis erwähnt. Die
beschlagnahmten CDs, Disketten und die wichtige Korrespondenz mit Mitgliedern
und Sympathisanten liegen aber immer noch bei den Ermittlern. Die Beschuldigten
sehen das „Recht auf Freiheit der Presse in höchstem Maße verletzt“ und
fürchten, so Pandorf, auch um den Informantenschutz. Diese Befürchtung teilt
die dju in ver.di. Sie sieht in dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft einen
Verstoß „gegen Rechtsgrundsätze, insbesondere der Presse- und Informationsfreiheit“.
„Mit seinem Informations- und Diskussionsangebot leistet LabourNet Germany
einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Öffentlichkeit sozialer und
politischer Initiativen, die sonst in den Medien kaum oder gar kein Gehör
finden. Die dju in ver.di versichert Verein und Redaktion von LabourNet Germany
ihre Solidarität und fordert die umgehende Einstellung des Verfahrens und
Rückgabe aller einbehaltenen Unterlagen und sowie die nachweisliche Vernichtung
aller eventuell gefertigten Kopien“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Zusätzliche Brisanz gewinnen die Fälle von München und Bochum, weil sie nach
einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts datiert sind, das den Zugriff auf
Computerdaten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen sinnvoll beschränkt. Die
Karlsruher Richter wiesen die Behörden darin an, nur Daten zu beschlagnahmen,
die für das jeweilige Verfahren von Bedeutung sind. Speziell sahen die
Verfassungshüter in der „Durchsuchung und Sicherstellung des vollständigen
Datenbestandes von Berufsgeheimnisträgern“ – geklagt hatten Rechtsanwälte und
Steuerberater – einen erheblichen Eingriff in die informationelle
Selbstbestimmung. Auch um die Rechte Dritter zu schützen, sei bei Ermittlungen
„eine sorgfältige Sichtung und Trennung der Daten je nach ihrer
Verfahrensrelevanz geboten“. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die
Richter, müsse „strikt beachtet“ werden. (Beschluss des Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005, 2 BvR 1027/02).
Helma Nehrlich
aus:
Verdi M – Menschen Machen Medien 08/2005
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http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x02addf60